Umgang mit Beschwerden im Bereich Hilfen zur Erziehung
 

Im Zusammenhang mit den Veränderungen durch das Bundeskinderschutzgesetz sind Kinderrechte auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschrieben worden. Daraus resultiert, dass Einrichtungen wie unsere Tagesgruppen Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche vorhalten und geeignete Beteiligungsverfahren etablieren müssen.

Sich zu beschweren, ist ein Recht von Heranwachsenden, das auch zu ihrem Schutz vor Machtmissbrauch von Fachkräften in pädagogischen Einrichtungen beitragen soll. Denn: Kinder, die sich selbstbewusst für ihre Rechte und Bedürfnisse einsetzen und sich wertgeschätzt und wirksam fühlen, sind besser vor Gefährdungen geschützt.

Unsere Haltung zu Beschwerden ist sehr positiv und wir nehmen diese als wichtiges Feedback wahr.
Wenn Menschen zusammenkommen und miteinander in Beziehungen treten, kommt es immer wieder auch zu Meinungsverschiedenheiten und unterschiedlichen, oft auch kollidierenden Interessenlagen, sodass konstruktive Lösungen und Kompromisse gesucht und gefunden werden müssen. Diese Prozesse sorgen für eine Weiterentwicklung bei allen Beteiligten und sind vor allem für die Heranwachsenden eine wertvolle Erfahrung.

Wir als Träger sind seit 2017 Mitglied bei der Ombudstelle NRW.

Seit dem 01.08.2022 wurde zudem eine interne Vertrauensperson benannt, die als neutrale Ansprechperson für durch uns betreute Kinder und Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte zur Verfügung steht.


Weiterführende Links:

Über uns - Ombudschaft Jugendhilfe NRW (ombudschaft-nrw.de)

Flyer - Umgang mit Beschwerden