Zielgruppe:
Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 der Marktschule.
Ziele:
Angebote:
Über den Rand des Schulhofs hinausblicken
Wir möchten über den Rand des Schulhofs hinausblicken. Was bietet sich da besser an, als die direkte Nachbarschaft zur Farm am Holzlarer Weg zu nutzen? Das Gelände befindet sich in unmittelbarer Nähe unserer Schule. Unsere OGS Kinder gehen dabei im Rahmen unserer sogenannten „Farm-AG“ in eine besonders kindgerechte Freizeiteinrichtung, die für ihre allgemeine Entwicklung besonders förderlich ist und ihnen viel Raum für Spiel, Spaß, Phantasie und Kreativität bietet. In bestimmten Fällen können Ihre Kinder über die OGS Zeit hinaus auf der Farm bleiben und innerhalb der Farmöffnungszeiten das gesamte Farmgelände und die offenen Angebote zum Entdecken, Spielen und Genießen nutzen.
Kennenlerntag
Vor der Anmeldung für die Farm-AG wird allen Erstklässlern in einer Führung das Farmgelände gezeigt und erklärt, wo sie überall mitmachen und spielen können. Ihr Kind kann an allen Angeboten der offenen Arbeit teilnehmen oder das Gelände für eigene Spiele nutzen.
Tagesablauf
Die angemeldeten OGS Kinder sammeln sich, gehen mit den von Mitarbeiter*innen zur Farm und von dort auch wieder gemeinsam zurück. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es aber auch die Möglichkeit, dass Kinder langfristig auf der Farm angemeldet sind und nur zur „Übergabe“ auf die Farm gebracht werden. Die Schulsachen Ihres Kindes werden in einem Regal im Spielhaus verstaut. Und dann kann es auch endlich losgehen: Nun kann Ihr Kind beim Tierprogramm, auf dem Baui, am Feuer, im Garten, beim Kiosk oder bei sonstigen Angeboten mitmachen und/oder einfach spielen.
Um 19:00 Uhr (Nov. – Feb. 18:00 Uhr) schließt die Farm und alle Kinder müssen abgeholt sein.
Verpflegung
Täglich werden unter anderem im Kiosk die leckeren Ergebnisse der Koch-/Backangebote für kleines Geld verkauft. Zudem gibt es kostenloses Obst und Wasser für alle Besucher*innen.An manchen Tagen gibt es auch kostenlos Stockbrot für alle Kinder.
Zielgruppe:
Leistungsberechtigte sind Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung einen Unter-stützungsbedarf zur Erlangung einer angemessenen Schulbildung und Teilhabe aufweisen. Die rechtlichen Grundlagen bieten §54 SGB XII (Eingliederungshilfe) sowie §35a SGB VIII (Seelische Behinderung).
Rahmenbedingungen:
Integrationsassistenzen und Schulbegleitungen sorgen im täglichen Schulalltag für geeignete Unterstützungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen, um deren Teilnahme und Teilhabe am schulischen Alltag zu sichern. Bei Bedarf ist auch eine Begleitung bei Angeboten am Nachmittag möglich.
Ziele:
Angebote:
Aktuell gibt es keine aktuellen Meldungen für diesen Standort.
Aktuell gibt es keine aktuellen Meldungen für diesen Standort.