Zielgruppe:
Leistungsberechtigte sind Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung einen Unterstützungsbedarf zur Erlangung einer angemessenen Schulbildung und Teilhabe aufweisen. Die rechtlichen Grundlagen bieten §54 SGB XII (Eingliederungshilfe) sowie §35a SGB VIII (Seelische Behinderung).
Rahmenbedingungen:
Integrationsassistenzen und Schulbegleitungen sorgen im täglichen Schulalltag für geeignete Unterstützungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen, um deren Teilnahme und Teilhabe am schulischen Alltag zu sichern. Bei Bedarf ist auch eine Begleitung bei Angeboten am Nachmittag möglich.
Ziele:
Angebote:
Schulbegleitung oder Integrationsassistenz- Was ist das und wer bekommt diese Unterstützung?
Die Integrationsassistenz, so wird die Schulbegleitung in Bonn genannt, ist ein ambulantes Unterstützungsangebot im Kontext Schule auf der Grundlage einer individuellen Hilfeplanung. Sie dient der Förderung der Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung (Leistungsberechtigte nach § 54 SGB XII). Ebenfalls ist sie vorgesehen, wenn eine seelische Behinderung (Leistungsberechtigte nach dem SGB VIII § 35a) vorhanden ist oder droht. Die Kosten der Hilfe für die erstgenannten Leistungsberechtigen trägt das Sozialamt, während die entstehenden Kosten im zweiten Fall vom Jugendamt übernommen werden. Beantragen können Sie die Hilfe in Bonn bei der zentralen Anlaufstelle für Integrationsassistenz, in anderen Kommunen beim Jugend- oder Sozialamt.
Unsere Ziele, unsere Möglichkeiten
Es geht darum, das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung gemäß der UN- Behindertenrechtskonvention zu verwirklichen.
Seit fast zehn Jahren umfasst unser Unterstützungsangebot auch die Schulbegleitung an verschiedenen Schulen. Wir verfolgen dabei sehr individuelle Ansätze, um Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung ganzheitlich zu fördern, ihnen neue Perspektiven zu verschaffen sowie die Chancen auf Bildung weiter zu entwickeln.
Die durch die Stadt Bonn gemeinsam mit den Trägern der Jugendhilfe entwickelte „Poollösung“ und die damit verbundene Neuausrichtung zum Schuljahr 2018/19 eröffnet neue und bessere Möglichkeiten einer solchen individuellen und ganzheitlichen Förderung. Eine Teilnahme und Teilhabe am ganztägigen Angebot der Schule soll so ermöglicht werden. Wenn es passt, können auch zwei Kinder in einer Klasse gemeinsam von einer Fachkraft betreut werden. Die Integrationsassistenz (Schulbegleitung) hat den Anspruch, dass eine möglichst maßgeschneiderte Hilfestellung den Verbleib des Kindes in seinem gesamten schulischen Umfeld (Schule, Klasse, Freizeiten, Ferienbetreuung, Offener Ganztag, ggf. auch Schulweg) umfassend gewährleistet.
Wie kann dies gelingen?
Wenn Sie zu den betroffenen Eltern gehören, ist es zunächst einmal ist wichtig, dass die Lehrer*innen, Sie selbst, ihre Familie, Ihr Kind und unsere Integrationsassistenten*innen sich gegenseitig kennenlernen und Erwartungen sowie Ziele der Maßnahme in einem sogenannten Hilfeplan besprechen und festlegen. Ein von der Schule erstellter Förderplan konkretisiert weitere Themenkomplexe, in der eine Förderung stattfinden soll.
In der Umsetzung der Integrationsassistenz im Alltag ist die Beziehungsgestaltung ein wesentliches Element zum Gelingen der Unterstützung. Grundlegend für die Arbeit der Integrationsassistenz ist die Annahme und Akzeptanz Ihres Kindes sowie ein Verständnis für seine besonderen Verhaltensweisen, die aus Sicht des Kindes einen „Sinn“ ergeben. Transparentes Vorgehen, Nachfragen, Ermutigungen, Stärkungen und die konkrete Hilfestellung sind weitere Möglichkeiten, Ihr Kind angemessen zu fördern.
Durch eine transparente Zusammenarbeit der Integrationsassistenz mit den beteiligten Lehrer*innen und Ihnen (als Eltern oder Sorgeberechtigte) sowie gegebenenfalls weiteren Fachkräften soll das Wohlergehen Ihres Kindes auch in seiner Rolle als Mitglied in einem sozialen Gruppengefüge im Mittelpunkt stehen. Dafür setzen wir uns ein und sorgen dafür, dass es gelingt.
Aktuell gibt es keine aktuellen Meldungen für diesen Standort.
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