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Inhaltsverzeichnis

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Das Konzept unserer Arbeit

Konzept für die offenen Arbeit im BRÜSER DORF


der Jugendfarm Bonn e.V.

Diese Ausführungen beschreiben das Gesamtkonzept des Spielhauses und Abenteuerspielplatzes Brüser Dorf im Stadtteil Bonn-Brüser Berg.

1. Vorbemerkung

Der Verein Jugendfarm Bonn e.V. betreibt seit dem Jahr 1985 den Abenteuerspielplatz am Holzlarer Weg in Beuel („Jugendfarm“) und seit dem Jahr 2000 den betreuten Spielplatz Finkenweg. Darüber hinaus sind wir seit 2008 Kooperationspartner des „Lernort Bauernhof“- Gut Ostler in Lessenich. An insgesamt 13 Schulen sind wir Kooperationspartner mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Angebotsformen. Darüber hinaus halten wir in unterschiedlichen Konzeptionen insgesamt 54 Plätze für Hilfen zur Erziehung vor, die meisten davon vernetzt mit Offener Arbeit oder Ganztagsbetreuung an Schulen.

Im Laufe der letzten Jahre hat sich mit dem Brüser Dorf bereits eine Kooperation ergeben, die über eine gemeinsame Planung bis zur Übernahme von Instandhaltungsarbeiten, Dienst- und Fachaufsicht für den Betrieb der Einrichtung sowie Verwaltungstätigkeiten für den Verein Brüser Dorf ging. Aufgrund der vielen positiven Erfahrungen dieser Kooperation und den bereits entstandenen Synergieeffekten konnten wir uns vorstellen, die Verantwortung für das Brüser Dorf ganz zu übernehmen. Dabei setzten wir aufgrund unserer positiven Erfahrungen im Bereich der Offenen Arbeit, der Offenen Ganztagschulen und im Bereich der Hilfen zur Erziehung auf ein vernetztes Konzept, denn die Ressourcen dieses Platzes sind so vielgestaltig, dass sie nicht ausschließlich nur einem Förderbereich zur Verfügung stehen sollten. Das nachfolgende Konzept umreißt daher grob die Elemente, mit denen man den Platz das ganze Jahr über nutzbar machen kann.

2. Offene Arbeit

2.1.
Zu den Rahmenbedingungen

Die in der Ausschreibung zugewiesene Stellenstruktur von 0,4 Fachkraftstellen und der Hinweis auf die Schwerpunkt-Arbeitszeit in den Sommermonaten bedingt ein besonders abgestimmtes Personalkonzept. In der Regel ist der Betrieb eines Abenteuerspielplatzes personalintensiv. Es sind erhöhte Anforderungen an das Personal hinsichtlich der Verkehrssicherungspflichten und der Aufsichtspflicht zu stellen, da getreu dem pädagogischen Leitsatz „Risiko als Spielwert“ ein Abenteuerplatz gewisse Gefahren und Risiken für die Nutzer bereithält. Insofern bleibt fraglich, ob ein Platz dieser Größe mit einem solch vielfältigen Angebot mit einem Zuschuss von 23.800 € überhaupt wirtschaftlich sinnvoll zu betreiben ist. Vorstellbar ist das eigentlich nur dann, wenn durch anderweitige Nutzungen Synergieeffekt in der Höhe entstehen, dass sie den erforderlichen Mehrbedarf ausgleichen. Das wiederum lässt sich vermutlich erst nach einem „Probebetrieb“ von mindestens einem Jahr angemessen beurteilen. Insofern beruht das Konzept auf der Annahme, dass der ganzjährige Betrieb der Einrichtung durch ergänzende Konzepte zu gewährleisten ist und der Anteil der offenen Arbeit punktuell mit einem Personalstamm gewährleistet wird, dessen zusammengezogene Stellenanteile mindestens einer 0,4 Fachstelle entspricht.

2.2. Pädagogisches Konzept (in Anlehnung an das Rahmenkonzept des Bundes der Jugendfarmen und Aktivspielplätze)

2.2.1.
Allgemeine Leitsätze
Die pädagogische Arbeit auf betreuten Spielplätzen zielt auf einen komplexen Lernbereich, der niemals abgeschlossen ist. Die Bedeutung einzelner Lernschritte und -elemente kann kaum exakt bestimmt werden. Es geht darum, dass Kinder vielfältige Fähigkeiten in der kognitiven, sozial-emotionalen und physischen Erziehungsdimension (Kopf, Herz und Hand) erwerben und Schritte auf dem Weg zu Selbstvertrauen, Selbstverantwortung, Selbständigkeit, Gruppenfähigkeit, Toleranz und Leistungsfähigkeit zu gehen. Dabei sind Lernerfolge nicht nur das Resultat zielgerichteten pädagogischen Handelns, sondern auch Folgen des pädagogischen Arrangements der Spielplätze und der Interaktion mit anderen Kindern.
Die Projekte, Aktionen und Spiele, die die SpielplatzbetreuerInnen anregen und durchführen, entsprechen den folgenden Leitlinien (auch wenn dies nicht immer gelingen kann):

Beispiele für Aktionen, die solchen Leitlinien gerecht werden, werden im Rahmen von Fortbildungsangeboten (Austauschwochenenden, Arbeitstagungen, Kurse des Bundes der Jugendfarmen und Aktivspielplätze) erarbeitet und z.B. in der Zeitschrift Offene Spielräume beschrieben und dokumentiert. Darüber hinaus verfügt die Jugendfarm Bonn über ein breites Repertoire an Erfahrung und Praxisbeispielen, die in das Brüser Dorf einfließen. Eine konkrete Leistungsbeschreibung wird im Rahmen des abzuschließenden Fördervertrages eingereicht.

2.2.2. Zielgruppe

Im SGB VIII wird Kindheit für das Alter zwischen sechs und 14 Jahren definiert. Diese Altersgruppe ist somit auch unsere Zielgruppe. Speziell für Stammbesucher über 14 besteht die Möglichkeit, die Einrichtung auch weiterhin zu besuchen, wenn sie bereits sind, bei der Arbeit auf dem Platz ein wenig mitzuhelfen.

2.2.3. Öffnungszeiten

Angedacht ist ein flexibler, der Nachfrage entsprechender Umgang mit den Öffnungszeiten. Grundsätzlich findet die offene Arbeit in der Zeit in den Sommermonaten von April bis September statt. Dabei soll an drei Tagen in der Woche Donnerstag – Samstag von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr geöffnet sein. Denkbar ist im Hochsommer auch eine Verschiebung der Öffnungszeit bis 19.00 Uhr. In den Zeiten, an denen die Einrichtung für die Stadtranderholung genutzt wird, ruht die offene Arbeit.

2.2.4. „Räume“ der Offenen Arbeit

Die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes erfolgt idealerweise in einem „Raum“-Konzept. Räume verstehen sich dabei als „Freiräume“, die temporär oder dauerhaft geschaffen werden, und an denen sich Kinder orientieren können. Welcher Raum wann und wie oft „geöffnet“ ist, richtet sich auch nach den zur Verfügung stehenden (Personal-)Ressourcen.

2.2.4.1.Der „Entfaltungsraum“
Wichtige Grundbedürfnisse des Kindes sind:

Der Raum, den wir auf einem Abenteuerspielplatz dafür schaffen, ist der Platz selbst. Er bietet auf vielfältige Art und Weise Gelegenheiten, diese Grundbedürfnisse zu erfahren und sich darüber hinaus in freier Natur zu bewegen als Ausdruck von Freiheit und Selbstbestimmung.

2.2.4.2. Der „Freiraum“

Er beinhaltet freie Angebote, z.B. Feuertag, Wassertag, Badetag, Brotbacktag, das Budenbauen, das spontane Spiel in Gruppen, draußen oder drinnen am Spielbrett, also alles das, wozu keinerlei Anmeldung und Terminplanung notwendig ist. Zumeist kostenlos, tragen solche Angebote zu einer Auflockerung und Bereicherung des übrigen Spielbetriebes bei.

Eine besondere Bedeutung hat hier die Möglichkeit, Kindergeburtstage zu feiern. Hierzu bieten wir neben dem Spielhaus samt Ausstattung auch Lagerfeuer und Stockbrot, sowie auf Wunsch, eine Schatzsuche, an.

Die Notwendigkeit, freies Spiel „tun zu können“ ohne Vorgabe, beflügelt nicht nur die Phantasie und Kreativität, sondern stellt für das Kind zugleich eine zwar temporäre, aber dennoch „absolute Entlastung“ von jeglicher Verpflichtung dar. Hierbei kann es „Dampf“ ablassen, „endlich tun, was es will“ und bringt sich dadurch in den Zustand der Erholung und Entspannung nach einem reglementierten Schultag.

2.2.4.3. Der „Kreativraum“

Er besteht aus vier weiteren „Räumen“, die im folgenden erläutert werden.

Diese Räume bieten, anders als der „Freiraum“, regelmäßige unterschiedliche und wiederkehrende Angebote aus den unterschiedlichsten Bereichen. In diesen „Räumen“ wird der Hunger der Kinder nach neuem Wissen befriedigt; er bietet Kindern, die es nicht gelernt bzw. bereits verlernt haben, mit „Freiraum“ umzugehen, die Chance, Entspannung auch in vorgegebenen Beschäftigungen zu finden.

» Der "Gestaltungsraum"
» Der "Musikraum"
» Der "Bewegungsraum"
» Der "Theaterraum"

2.2.4.4. Der „Naturraum“

Einer der „Haupträume“ unserer Arbeit stellt dieser Raum dar. Hier wird den Kindern in naturpädagogischen Exkursen das Wald- und Naturerleben anhand verschiedener Themengebiete z.B. Robin Hood, Indianer, Leben in der Steinzeit, NABU-Ranger, Besuch beim Imker, „Mit dem Förster auf der Pirsch“, aber auch durch geführte Wissens- und Waldrallys, nähergebracht und schafft so einen Rückbezug auf den Lebensraum von Flora und Fauna. Dies schafft, neben einem profunden Wissen über und den Einblick auf die Funktionsweisen, aufbauend auf schulischen Lerninhalten, ein (Umwelt-)Bewusstsein für den, gerade auch für uns, wichtigen Erhalt solcher Bereiche, gleich nach dem Motto: Was ich kenne und schätze, das schütze ich.

2.2.4.5. Der „Lernraum“

Eine Spezialisierung stellt dieser „Raum“ dar, der ein Angebot mit klarem Augenmerk auf Fortbildung, Lernhilfe und Prävention hat. Hierbei gehen wir von der Annahme aus, dass trotz einer Betreuungsquote von durchschnittlich 40 % an den Grundschulen im Rahmen von OGS noch ein erheblicher Bedarf an spezialisierten Förderungen vorhanden ist. Auch dies könnte im Rahmen von offener Arbeit ermöglicht werden. Beispiele sind:

2.2.4.6. Der „Orientierungsraum

Eine wichtige Arbeit stellt die Jungen- und Mädchenarbeit dar, im Folgenden einzeln beschrieben. Dabei gehen wir von folgender Zielsetzung aus:


» Der Jungentreff
» Der Mädchentreff


3. Stadtranderholung

Der Bedarf an Ferienbetreuung ist in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen. Insbesondere die sogenannte Stadtranderholung hat sich als besonders beliebt herausgestellt, der Träger führt seit vielen Jahren auf dem Gelände der Jugendfarm solche Maßnahmen durch. In 2011 wird die Sommer-Stadtranderholung in Kooperation mit dem Kleinen Muck e.V. und der evangelischen Gemeinde Beuel für 320 Teilnehmer als Kinderstadt (Mini-Beuel) durchgeführt. Der Träger verfügt hier über einen breiten Erfahrungshintergrund und sieht sich in der Lage, auch im Brüser Dorf eine ansprechende Stadtranderholung für ca. 100 Kinder je Ferienwoche durchzuführen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Förderbedingungen für die Stadtranderholung im bisherigen Maße bestehen bleiben.